Energieaudit DIN EN 16247-1

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert von allen Unternehmen (außer KMU - kleine und mittlere Unternehmen) entweder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein registriertes Umweltmanagementsystem (EMAS) oder alle vier Jahre (beginnend 2015) ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert diese Forderung stichprobenartig und ahndet Versäumnis mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

In diesem Zusammenhang ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG - in Kraft seit November 2023) zu beachten. Dieses fordert von Unternehmen, mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (unabhängig von der Größe oder dem KMU-Status), die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 50001 oder EMAS). 

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