Nach §4 EnSimiMaV sind Unternehmen (mit einem Gesamtenergieverbrauch > 10 GWh/a) verpflichtet, die in Energieaudits sowie im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen (nach § 8 EDL-G) identifizierten und als wirtschaftlich eingestuften Energieeffizienzmaßnahmen spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.
Dabei gilt eine Maßnahme als wirtschaftlich durchführbar, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021) der Maßnahme nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.
Haben Sie Interesse an einer Prüfung Ihrer Effizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 oder benötigen Sie eine Bestätigung über die Normkonformität Ihrer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung? Dann kontaktieren Sie mich.